- Für den Hund müssen eine gültige Haftpflichtversicherung und ein gültiger Impfschutz vorhanden sein. Diese sind auf verlangen dem
Ausbildungsleiter und / oder dem Vorstand vorzulegen.
- Der Verein übernimmt keine Haftung von Sach- oder Personenschäden.
- Jeder Hundehalter haftet in vollem Umfang für die Schäden, die durch Ihn oder seinen Hund entstehen.
- Jeder Hundebesitzer hat seinen Hund zu beaufsichtigen und unter Kontrolle zu halten, sodass von ihm keine Gefahr weder für Menschen
noch für Tiere ausgeht.
- Kranke oder verletzte Tiere sind vom Training ausgeschlossen (Ansteckungsgefahr!).
- Um Verunreinigungen des Übungsgeländes zu vermeiden, muss jeder Hund vor Beginn der Trainingseinheit Auslauf erhalten, um seine
Notdurft verrichten zu können. Sollte dennoch eine Verunreinigung auf dem Platz passieren, ist diese unverzüglich vom Hundebesitzer zu entfernen und mit Wasser nachzuspülen.
- Auf dem Vereinsgelände besteht Anleinpflicht, es sei denn, der Hund wird gearbeitet.
- Der Tierschutz ist zwingend einzuhalten. Verstöße auf dem Vereinsgelände sind dem leitenden Ausbilder und / oder dem
Vorstand unverzüglich zu melden.
- Hunde mit angelegtem Reizgerät oder deren Attrappe dürfen das Vereinsgelände nicht beträten. Der Einsatz von Reizgeräten
ist verboten.
- Ein Training außerhalb der offiziellen Übungszeiten ist mit dem Vorstand abzusprechen.
- Für den geregelten Trainingsablauf ist der Übungswart zuständig, dessen Anweisungen ist Folge zu
leisten.
- Der Auf- und Abbau der Geräte findet grundsätzlich gemeinsam statt.
- Das Training oder die Benutzung der Geräte darf nur unter Aufsicht oder in Absprache mit dem Übungswart der Sparte
erfolgen.
- Eine Aufwärme,- bzw. Abkühlphase sollte bei jeder Trainingseinheit eingehalten werden.
Der Vorstand